Bildrecherche: Wie man am besten vorgeht und worauf geachtet werden muss

Elena Weyer & Svea Mumme

Bilder aus dem Internet ziehen? – Das kann jeder. Diese anschließend für die eigenen Zwecke zu verwenden, ohne vorher den/die RechtinhaberIn um Erlaubnis zu bitten, ist jedoch strikt verboten! Dennoch verstoßen täglich Millionen Menschen im Netz gegen das Urheberrecht, indem sie – ohne jegliche Zustimmung – fremde Bilder veröffentlichen und diese als ihr Eigentum ausgeben. Was darauf folgt, sind vor allem kostspielige Konsequenzen, bestehend aus Bußgeldern, Anwaltskosten sowie Gerichtskosten, die von den jeweiligen Personen getragen werden müssen.

Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema „Bildrechte“ und gibt Aufschluss darüber, was bei einer Recherche dringend beachtet werden sollte, um nicht gegen geltende Gesetze zu verstoßen.

Für die meisten Blogeinträge sind Bilder unabdingbar: Sie unterstreichen nicht nur das Geschriebene, sondern erhöhen auch die Qualität des Blogs. Durch sie wird die Aufmerksamkeit der LeserInnen gewonnen und anhand von Bildern lassen sich häufig komplizierte Sachverhalte einfacher erklären als beispielsweise mit Worten. Wer nicht über eigene Aufnahmen verfügt, kann sich derer im Internet bedienen, doch Vorsicht! Für jedes Bild gelten unterschiedliche Nutzungsbedingungen und Rechte. Daher ist es wichtig, sich mit diesen – vor der Weiterverwendung – vertraut zu machen:

 Die Creative Commons-Lizenz

Stoßen Sie bei Ihrer Recherche auf ein Bild, das mit der Abkürzung „CC“ gekennzeichnet ist, so unterliegt dieses der sogenannten „Creative Commons-Lizenz“. Zwar erlaubt diese Lizenz mehr als das Urheberrecht, jedoch unterliegt sie eigenen Einschränkungen. Daraus ergibt sich, dass die Bilder, die mit einem „No Commercial“ Zusatz gekennzeichnet sind, nicht auf Webseiten publiziert werden dürfen, die Werbezwecken unterliegen und somit Geld verdienen. Des Weiteren wird bei der o.g. Lizenz noch unterschieden zwischen: „Namensnennung“ (FotografIn oder KünstlerIn muss benannt werden), „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ sowie „keine Bearbeitung“.

 Die Lizenzmodule

Die einzelnen Bausteine der Lizenzmodule sehen wie folgt aus:

Linzenzen
Übersicht über CC-Lizenzen, URL: https://wb-web.de/material/medien/die-cc-lizenzen-im-uberblick-welche-lizenz-fur-welche-zwecke-1.html / Deutsches Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für lebenslanges Lernen / CC BY-SA 3.0 DE             (eingesehen am 21.05.2019).

Diese Lizenzmodule können wiederum auf unterschiedliche Weise miteinander kombiniert werden:

Kombinierte Lizenzen
Kombinierte CC-Lizenzen, URL: http://cc.d64.serpens.uberspace.de/wp-content/uploads/sites/2/2013/11/CC-Lizenzversionen-dt.png / D-64 – Zentrum für digitalen Fortschritt / CC BY-SA 3.0 DE (eingesehen am 21.05.2019).

Angenommen, Sie möchten ein Foto von einem oder einer UrheberIn bzw. FotografIn direkt beziehen, so muss diese Person die Nutzungsrechte der Bilder an Sie freigeben. Wichtig ist zudem, dass Sie immer nur über das Nutzungsrecht am Bild und nicht über Bild selbst verfügen. Daher sollten die Bedingungen der Nutzer immer vorab vereinbart und vor allem auch schriftlich festgehalten werden.

Sollten Sie ein Foto veröffentlichen wollen, das Sie selbst gemacht haben, so brauchen Sie sich keine Gedanken über die damit verbundenen Rechte machen, denn in diesem Fall sind Sie selbst der bzw. die UrheberIn. Sollten sich auf ihren Fotografien jedoch Personen befinden, die Sie beispielsweise zufällig abgelichtet haben, so ist diesbezüglich auch Vorsicht angesagt: Jede Person hat ein „Recht am Bild“. Sollte man auf ihren Fotos Personen eindeutig erkennen können, müssen Sie sich von diesen Personen eine Einverständniserklärung einholen. Erst dann dürfen Sie das Bild veröffentlichen.

Wenn Sie gegen das Urheber- sowie Nutzungsrecht verstoßen, müssen Sie mit einer Abmahnung rechnen. Des Weiteren hat der bzw. die UrheberIn einen Anspruch darauf, das Foto zu beseitigen und auch auf eine Unterlassung der Veröffentlichung sowie auf Schadensersatz. Wer ein Foto veröffentlicht, haftet auch im Schadensfall! Daher ist es wichtig, im Zweifelsfall belegen zu können, dass der oder die FotografIn das Einverständnis der abgebildeten Personen vorab eingeholt hat und nicht Sie.

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